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F R I E D H O F S G E B Ü H R E N 2 0 1 0 I. Bestattungsgebühren
Die Grabanfertigungsgebühren betragen:
1. Bei Bestattungen in einem Reihen- oder Wahlgrab
a) von Totgeburten 153,04 €
b) von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 230,49 €
c) bei Verstorbenen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (Reihen- oder Wahlgrab) 421,65 €
d) bei Tieferlegungen in einem Wahlgrab 568,32 €
2. a) Bei Bestattungen von Aschenurnen 116,19 €
3. Das Wegräumen von Grabaufbauten, Grabzubehör und Grabschmuck sowie die Wiederinstandsetzung der Grabstätte beträgt pauschal 64,13 €.
II. Ausgrabungs- und Umbettungsgebühren
Für die Vornahme von Ausgrabungen und Umbettungen werden folgende Gebühren erhoben:
1. Ausgrabung einer Leiche und Wiederbestattung in einem anderen Grab
a) Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr - bei einer Ruhezeit unter 5 Jahren 568,32 € - bei einer Ruhezeit über 5 Jahren 457,83 €
b) Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr - bei einer Ruhezeit unter 10 Jahren 952,49 € - bei einer Ruhezeit über 10 Jahren 862,98 €
c) Aschenurnen 156,83 €
2. Bei Ausgrabung einer Leiche und Wiederbestattung im gleichen Grab oder bei einer Überführung werden 75 v.H. der in Ziff. 1 genannten Sätze erhoben.
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